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Die amtlichen Führerscheine im Überblick

Sportbootführerschein Binnen

Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel/Surfen) unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen. Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 KW (5 PS).

Sportbootführerschein See

Amtliche Erlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (3 sm). Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS)

SportKüstenschifferschein

Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 sm Abstand von der Festlandküste).

Sportseeschifferschein

Amtlicher, empfohlener (vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden) Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 sm und Ost. und Nordsee, Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer).

Sporthochseeschifferschein

Amtlicher, empfohlener (vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden) Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in der weltweiten Fahrt (alle Meere).