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Kleine Führerscheinkunde

Wer in Deutschland ein Motorboot mit mehr als 5PS führen möchte, benötigt eine amtliche Fahrerlaubnis. Dies gilt sowohl auf den Binnenwasserstraßen als auch auf den Seeschifffahrtsstraßen. Sportbootführerscheine sind in Deutschland und mittlerweile fast überall in Europa vorgeschrieben.

Im Laufe der Jahre wurde das Führerscheinwesen reformiert, der Deutsche Motoryachtverband (DMYV) und der Deutsche Seglerverband (DSV) haben nun einheitliche, amtliche Führerscheine.
Das war früher anders. Bis Ende der 60er Jahre gab es ausschließlich Segelscheine des DSV. Im März 1967 wurde der erste amtliche Sportbootführerschein eingeführt und am 1. Oktober 1998 löste schließlich der Sportküstenschifferschein den letzten DSV-Schein ab. Alle amtlichen Scheine enthalten das Internationale Zertifikat der UN.
In Deutschland besteht innerhalb der 3sm Zone eine Führerscheinpflicht. Jenseits der 3sm Zone gibt es im deutschen Küstenmeer keine Führerscheinkontrollen. Wer jedoch einen Unfall verursacht ohne eine entsprechende Qualifikation für das betreffende Fahrtgebiet zu besitzen, muss mit straf- und versicherungsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Dies gilt als grobe Fahrlässigkeit und hat in der Regel den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge.


Welcher Führerschein wofür?

Fahrtbereich   Amtlicher Führerschein 
Binnen  Sportbootführerschein Binnen 
3sm Zone  Sportbootführerschein See 
12sm Zone  Sportküstenschifferschein 
Europa  Sportseeschifferschein 
Weltweit  Sporthochseeschifferschein 



Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zu den amtlichen Bootsführerscheinen, den Funkbetriebszeugnissen sowie dem seit kurzen wieder möglichen Fachkundenachweis für Seenotmittel (den sogenannten kleinen Pyroschein).

Führerscheine


Funkbetriebszeugnisse


Fachkundenachweis